AwSV im Bundesblatt veröffentlicht

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AwSV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde am 21. April im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit Ausnahme der Anforderungen an Gütergemeinschaften und Fachprüfer, die bereits ab dem 22. April gelten, treten die neuen Anforderungen am 1. August 2017 in Kraft.

Die AwSV vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Dadurch wird sie die verschiedenen Landesverordnungen und auch die Verwaltungsvorschrift des Bundes zur Einstufung wassergefährdender Stoffe ablösen.

Da die bisherigen Landesverordnungen an vielen Stellen voneinander abweichen, wird die AwSV veränderte Anforderungen für die mehreren Millionen Anlagen in Deutschland bringen. Für die Mehrzahl der kleineren Anlagen wird allerdings vorerst keine Nachrüstung notwendig. Dies könnte erst aufgrund von Festlegungen der Landesbehörden eintreten. Für viele der ca. 1,3 Millionen größeren Anlagen, die einer regelmäßigen Prüfpflicht unterliegen, könnten sich ab dem 1. August vorerst vor allem Pflichten zur regelmäßigen Prüfung ändern. Fallen Anlagen erstmals unter diese Pflicht, gelten für sie jedoch Übergangsbestimmungen abhängig vom Alter der Anlage. Auch hier müssen Nachrüstungen erst auf Anordnung von Behörden erfolgen, die auf Grundlage der ersten Sachverständigenprüfung basieren.

Der offizielle Verordnungstext kann im Bundesgesetzblatt eingesehen werden. (HAD)“

 

Quelle: ECOPOST; Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.; Ausgabe 04/2017 vom 02.05.2017

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