EfB + Abfall – Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde für verantwortliche Personen nach §9 EfbV für Abfallentsorgungsanlagen, Sammler, Beförderer, Händler und Makler nach §5 AbfAEV SOWIE Abfallbeauftragte
Durch das Thür. Landesverwaltungsamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Weimar anerkannter Fachkundelehrgang gemäß § 7 der 5. BImSchV. (Bundesweit anerkannt)
Zum Thema:
Die Inhaber sowie verantwortlichen Personen im Entsorgungsfachbetrieb und Abfalltransportunternehmen bzw. Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfalle, die nicht gemäß EfbV zertifiziert sind, müssen entsprechend der EfbV sowie der AbfAEV (ehem. BefErlV) die notwendige Zuverlässigkeit und Fachkunde für ihren Tätigkeitsbereich besitzen. Dazu ist u.a. die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fachkundelehrgang erforderlich.
Themenschwerpunkte:
• Vorschriften des Umweltrechtes
• Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsgebieten
• Kreislaufwirtschaftsgesetz
• Transporte und Vermittlung
• Güterkraftverkehr- und Gefahrgutrecht
• Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen
• Abfallrechtliche Überwachung
• weitere abfallrechtliche Vorschriften
• EfB-Zertifizierung nach § 56 KrWG
Termine
11./12.03.2025 + 18./19.03.2025 9.00 Uhr – 17.00Uhr
21./22.10.2025 + 28./29.10.2025 9.00 Uhr – 17.00Uhr
Seminargebühr
Preis pro Person: 1.090,00€
zzgl. gesetzlicher MwSt.
Veranstaltungsort
utb consult
Friemarer Straße 38
99867 Gotha
Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Verpflegung und Tagungsgetränke.
Änderungen vorbehalten!
Zielgruppe
Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Betriebsleiter und Verantwortliche Personen aus der Entsorgungswirtschaft, die die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb anstreben, Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von gefährlichen Abfälle, die eine Erlaubnis nach § 54 KrWG beantragen wollen.