Durch das Thür. Landesverwaltungsamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Weimar anerkannter Fachkundelehrgang gemäß § 7 der 5. BImSchV. (Bundesweit anerkannt)

Zum Thema:

Die Inhaber sowie verantwortlichen Personen im Entsorgungsfachbetrieb und Abfalltransportunternehmen bzw. Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfalle, die nicht gemäß EfbV zertifiziert sind, müssen entsprechend der EfbV sowie der AbfAEV (ehem. BefErlV) die notwendige Zuverlässigkeit und Fachkunde für ihren Tätigkeitsbereich besitzen. Dazu ist u.a. die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fachkundelehrgang erforderlich.

Der Lehrgang besteht aus Teil 1 + Teil 2 und umfasst somit 4 Tage. 

Themenschwerpunkte:

• Vorschriften des Umweltrechtes
• Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsgebieten
• Kreislaufwirtschaftsgesetz
• Transporte und Vermittlung
• Güterkraftverkehr- und Gefahrgutrecht
• Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen
• Abfallrechtliche Überwachung
• weitere abfallrechtliche Vorschriften
• EfB-Zertifizierung nach § 56 KrWG

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Termin 1:

Teil 1: 11./12.03.2025 +
Teil 2: 18./19.03.2025
jeweils von 9.00 Uhr – 17.00Uhr

Termin 2:

Teil 1: 21./22.10.2025 +
Teil 2: 28./29.10.2025
jeweils von 9.00 Uhr – 17.00Uhr

Seminargebühr

Preis pro Person: 1.090,00€
zzgl. gesetzlicher MwSt.

Veranstaltungsort

utb consult
Friemarer Straße 38
99867 Gotha

Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, Teilnahmebescheinigungen, Verpflegung und Tagungsgetränke.

Änderungen vorbehalten!

Zielgruppe

Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Betriebsleiter und Verantwortliche Personen aus der Entsorgungswirtschaft, die die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb anstreben, Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von gefährlichen Abfälle, die eine Erlaubnis nach § 54 KrWG beantragen wollen.

Anmeldung













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