EfB – Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Fachkunde nach § 9 EfbV sowie § 5 AbfAEV, Schwerpunkt Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln
Bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß §9 der EfbV und § 5 AbfAEV (anerkannt durch das Thür. Landesverwaltungsamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Weimar)
Zum Thema:
Gemäß der Entsorgefachbetriebverordnung (EfbV) müssen der Betriebsinhaber bzw. die verantwortlichen Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde sich mindestens alle 2 Jahre fortbilden.
Für den Erhalt der Erlaubnis nach § 54 KrWG ist nach AbfAEV mindestens alle 3 Jahre eine Fortbildung erforderlich
Dieses Seminar spricht besonders alle Verantwortlichen aus bereits zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben an, die die Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Handeln und/oder Makeln ausführen bzw. alle Verantwortlichen aus Unternehmen, die eine Erlaubnis nach § 54 KrWG bzw. § 5 AbfAEV besitzen.
Themenschwerpunkte:
• Neuregelungen des Abfallrechtes auf nationaler Ebene
• Gefahrgutvorschriften
• Novelle des ElektroG und EAG-BehandV
• Cyber Security in der Entsorgung
• Verantwortung im Arbeitsschutz
Termine:
01./02.04.2025
09./10.09.2025
11./12.11.2025
jeweils von 9.00 – 16.00 Uhr
Seminargebühr
Preis pro Person: 550,00€
zzgl. gesetzlicher MwSt.
Veranstaltungsort
utb consult
Friemarer Straße 38
99867 Gotha
Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Verpflegung und Tagungsgetränke.
Änderungen vorbehalten!
Zielgruppe
Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Betriebsleiter und Verantwortliche Personen aus der Entsorgungswirtschaft, die bereits einen Fachkundelehrgang nach EfbV, oder AbfAEV absolviert haben.
Der Lehrgang wird in jeweils an 2 Tagen durchgeführt und umfasst insgesamt 16 Lehreinheiten a 45 Minuten