Bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß §9 der EfbV und § 5 AbfAEV (anerkannt durch das Thür. Landesverwaltungsamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Weimar)

Zum Thema:

Gemäß der Entsorgefachbetriebverordnung (EfbV) müssen der Betriebsinhaber bzw. die verantwortlichen Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde sich mindestens alle 2 Jahre fortbilden.
Für den Erhalt der Erlaubnis nach § 54 KrWG ist nach AbfAEV mindestens alle 3 Jahre eine Fortbildung erforderlich
Dieses Seminar spricht besonders alle Verantwortlichen aus bereits zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben an, die die Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Handeln und/oder Makeln ausführen bzw. alle Verantwortlichen aus Unternehmen, die eine Erlaubnis nach § 54 KrWG bzw. § 5 AbfAEV besitzen.

Themenschwerpunkte:

• Neuregelungen des Abfallrechtes auf nationaler Ebene

­• Gefahrgutvorschriften

• Novelle des ElektroG und EAG-BehandV

• Cyber Security in der Entsorgung

• Verantwortung im Arbeitsschutz

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Termine:

01./02.04.2025

09./10.09.2025

11./12.11.2025

jeweils von 9.00 – 16.00 Uhr

Seminargebühr

Preis pro Person: 550,00€
zzgl. gesetzlicher MwSt.

Veranstaltungsort

utb consult
Friemarer Straße 38
99867 Gotha

Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Verpflegung und Tagungsgetränke.

Änderungen vorbehalten!

Zielgruppe

Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Betriebsleiter und Verantwortliche Personen aus der Entsorgungswirtschaft, die bereits einen Fachkundelehrgang nach EfbV, oder  AbfAEV absolviert haben.

Der Lehrgang wird in jeweils an 2 Tagen durchgeführt und umfasst insgesamt 16 Lehreinheiten a 45 Minuten

Anmeldung













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