EfB + Abfall – Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Fachkunde nach §9 EfbV, §5 AbfAEV, Schwerpunkt: Abfallentsorgungsanlagen und Abfallbeauftragte nach §9 AbfBeauftrV (Benötigung beider Teilnahmebescheinigungen EFB + Abfall)
Bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß §9 der EfbV, § 5 AbfAEV und §9 AbfBauftrV (anerkannt durch das Thür. Landesverwaltungsamt Weimar)
Zum Thema:
Gemäß der Entsorgefachbetriebverordnung (EfbV) müssen der Betriebsinhaber bzw. die verantwortlichen Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde sich mindestens alle 2 Jahre fortbilden.
Für den Erhalt der Erlaubnis nach § 54 KrWG ist nach AbfAEV mindestens alle 3 Jahre eine Fortbildung erforderlich
Dieses Seminar spricht besonders alle Verantwortlichen aus bereits zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben an, die Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen, Zwischenlägern, Verwertungsanlagen oder Abfallbeseitigungsanlagen sind.
Themenschwerpunkte:
• Neuregelungen des Abfallrechtes auf nationaler Ebene
• Verantwortung im Arbeitsschutz
• Novelle des ElektroG und EAG-BehandV
• Notfallmanagement
• Cyber Security in der Entsorgung
• Abfallbeauftragter – Aufgaben und Dokumentationspflichten
Termine:
18./19.02.2025 – AUSGEBUCHT –
17./18.06.2025
16./17.09.2025
02./03.12.2025
jeweils von 9.00 – 16.00 Uhr
Seminargebühr
Preis pro Person: 580,00 €
zzgl. gesetzlicher MwSt.
Veranstaltungsort
utb consult
Friemarer Straße 38
99867 Gotha
Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Verpflegung und Tagungsgetränke.
Änderungen vorbehalten!
Zielgruppe
Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Betriebsleiter und Verantwortliche Personen aus der Entsorgungswirtschaft, die bereits einen Fachkundelehrgang nach EfbV absolviert haben.