Bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß §9 der EfbV, § 5 AbfAEV und §9 AbfBauftrV (anerkannt durch das Thür. Landesverwaltungsamt Weimar)

Zum Thema:

Gemäß der Entsorgefachbetriebverordnung (EfbV) müssen der Betriebsinhaber bzw. die verantwortlichen Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde sich mindestens alle 2 Jahre fortbilden.
Für den Erhalt der Erlaubnis nach § 54 KrWG ist nach AbfAEV mindestens alle 3 Jahre eine Fortbildung erforderlich
Dieses Seminar spricht besonders alle Verantwortlichen aus bereits zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben an, die Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen, Zwischenlägern, Verwertungsanlagen oder Abfallbeseitigungsanlagen sind.

Themenschwerpunkte:

• Neuregelungen des Abfallrechtes auf nationaler Ebene

­• Verantwortung im Arbeitsschutz

• Novelle des ElektroG und EAG-BehandV

­• Notfallmanagement

• Cyber Security in der Entsorgung

• Abfallbeauftragter – Aufgaben und Dokumentationspflichten

 

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Termine:

18./19.02.2025 – AUSGEBUCHT – 

17./18.06.2025

16./17.09.2025

02./03.12.2025

jeweils von 9.00 – 16.00 Uhr

Seminargebühr

Preis pro Person: 550,00€
zzgl. gesetzlicher MwSt.

Veranstaltungsort

utb consult
Friemarer Straße 38
99867 Gotha

Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Verpflegung und Tagungsgetränke.

Änderungen vorbehalten!

Zielgruppe

Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Betriebsleiter und Verantwortliche Personen aus der Entsorgungswirtschaft, die bereits einen Fachkundelehrgang nach EfbV absolviert haben.

Anmeldung













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