Bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß §9 der EfbV, § 5 AbfAEV und §9 AbfBauftrV (anerkannt durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz)

Zum Thema:

Gemäß der Entsorgefachbetriebverordnung (EfbV) müssen der Betriebsinhaber bzw. die verantwortlichen Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde sich mindestens alle 2 Jahre fortbilden.
Für den Erhalt der Erlaubnis nach § 54 KrWG ist nach AbfAEV mindestens alle 3 Jahre eine Fortbildung erforderlich
Dieses Seminar spricht besonders alle Verantwortlichen aus bereits zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben an, die Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen, Zwischenlägern, Verwertungsanlagen oder Abfallbeseitigungsanlagen sind.

Themenschwerpunkte:

• Neuregelungen des Abfallrechtes

­• Verantwortung im Arbeitsschutz

• Mantelverordnung

­• Datenschutz und Risikovorsorge in der Abfallwirtschaft, Strategien für Datenschutz, Notfall-      und Risikomanagement

• Sicherheitsanforderungen in der Abfallwirtschaft; KRITIS, NIS2 und IT Grundschutz im Fokus

• Abfallbeauftragter – Aufgaben und Dokumentationspflichten

 

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Termine:

02./03.12.2025

24./25.02.2026
09./10.06.2026
15./16.09.2026
01./02.12.2026

jeweils von 9.00 – 16.00 Uhr

Seminargebühr

Preis pro Person: 550,00€
zzgl. gesetzlicher MwSt.

Veranstaltungsort

utb consult
Friemarer Straße 38
99867 Gotha

Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Verpflegung und Tagungsgetränke.

Änderungen vorbehalten!

Zielgruppe

Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Betriebsleiter und Verantwortliche Personen aus der Entsorgungswirtschaft, die bereits einen Fachkundelehrgang nach EfbV absolviert haben.

Anmeldung













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