Durch das Thür. Landesverwaltungsamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Weimar anerkannter Fachkundelehrgang gemäß § 7 der 5. BImSchV. (Bundesweit anerkannt)

Zum Thema:

Die Teilnehmer dieses Grundlehrgangs erhalten einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zum Immissionsschutzrecht und Störfallrecht. Es werden ebenfalls die Grundzüge zum sonstigen Umweltrecht vermittelt. Mit dieser Veranstaltung sollen all jenen, die als Immissionsschutzbeauftragte, Störfallbeauftragte, Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, Mitarbeiter von Messstellen und Gutachter tätig werden wollen, grundlegende und umfassende Kenntnisse über die Messung und Beurteilung sowie die Vermeidung und Begrenzung von Immissionen vermittelt werden.

Themenschwerpunkte:

  • Vorschriften des Umweltrechts; insbesondere des Immissionsschutzes
  • Verhältnis des Immissionsschutz zu anderen Rechtsgebieten
  • Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Überwachung und Begrenzung von Emissionen
  • weitere immissionsschutzrechtliche Vorschriften
  • Betriebsbeauftragte dür Umweltschutz
  • Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
  • Lärm und Erschütterung
  • Genehmigungsverfahren nach 9. BImSchV
  • Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
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Dauer

Teil 1:
14.05.2025 | 9.00Uhr – 17.00Uhr
15.05.2025 | 9.00Uhr – 17.00Uhr

Teil 2:
22.05.2025 | 9.00Uhr – 17.00Uhr 
23.05.2025 | 9.00Uhr – 17.00Uhr

Seminargebühr

Preis pro Person: 1.190,00€
zzgl. gesetzlicher MwSt.

Veranstaltungsort

utb consult
Friemarer Straße 38
99867 Gotha

Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Verpflegung und Tagungsgetränke.

Änderungen vorbehalten!

Zielgruppe

Mitarbeiter, die zum Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz bestellt werden sollen sowie Ingenieure oder Naturwissenschaftler, die z.B. extern als Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz und Störfall tätig werden wollen.

Anmeldung













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